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Politischer hass auf kinder

Foto: Nicholas Gercken | Unsplash

Ursprünglich auf Spanisch veröffentlicht: “Odio político a chavales”. Editorial. El País.

25 Apr. 2018

Seit 1995 wird die Förderung des Hasses, Gewalt oder Demütigung gegen eine Person
aufgrund ihrer Identität, Ideologie oder familiärer Beziehungen durch das Spanische
Strafgesetzbuch (Artikel 510) bestraft.
Wenn diese Straftat gegen Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahre begangen wird,
dann werden gleichzeitig die Rechte der besonders geschützten Minderjährigen verletzt.
Wenn diese Straftat durch eine organisierte Gruppe von Lehrern gegen eine Gruppe ihrer
Schülern begangen wird, dann erscheint der Sachverhalt besonders widerlich, da er
Elemente wie “Indoktrinierung” und “Bekehrungseifer” ins Spiel kommen.
Nach einem detaillierten Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft ist dies vermutlich am
2. Oktober (einem Tag nach der illegalen Unabhängigkeitsabstimmung in Katalonien) in
einem Gymnasium von Sant Andreu de la Barca, in der Nähe von Barcelona, geschehen.
Es handelt sich hierbei um ein vermutliches Hassverbrechen, das von 9 Lehrern gegen die
eigenen Schülern begangen wurde, nur weil diese Kinder von Mitgliedern der nationalen
Polizei, Guardia Civil, sind.
Laut Zeugenaussagen der Kinder wurden sie von den Lehrern gehetzt und ihre Eltern
wurden “schlagende Bestien und Tiere” genannt. Man versuchte auch sie blosszustellen,
indem man sie fragte, ob sie mit den Handlungen der Eltern am vorherigen Tag zufrieden
waren. Sie wurden auch aufgefordert auf den Schulhof zu gehen und für die Republik zu
rufen.
Die spezialisierte und untersuchende Staatsanwaltschaft zeichnet sich nicht für eine
exzessive Verfolgung von Hassverbrechen aus. Von Anfang an hat sich diese
Staatsanwaltschaft im Schutz schwacher Opfer konzentriert und Unabhängigkeit im Rahmen
der Struktur der öffentlichen Behörden gezeigt. Besonders bekannt sind Fällen, in denen die
Staatsanwaltschaft gegen einen falschen und nazifreundlichen Buchhändler oder gegen den
ehemaligen Bürgermeister von Badalona, Xavier García Albiol, wegen Diskriminierung von
Einwanderern vorgegangen ist.
Es ist offensichtlich, dass die Gerichte diesen Sachverhalt beurteilen werden (der
Buchhändler wurde verurteilt und Albiol freigesprochen). Das Verfahren wird aber sehr
relevant sein, wegen der Zahl der Zeugen, hohen Anzahl an Details und Zuverlässigkeit des
Anklägers.
Die Leiterin der regionalen Dienste der Generalitat, Frau Nuria Vallduriola- fleissige
Veranstalterin der Wahllokale in den Schulen für die illegale Befragung- hat ihre
Unterstützung für die Angeklagten gezeigt, auch wenn sie eigentlich ein internes
Untersuchungsverfahren eingeleitet haben oder aufgrund ihrer Parteilichkeit zurücktreten
sollte. Man könnte sie auch auf der Basis des Art. 155 kündigen weil sie die Interessen der
Partei gegenüber den Interessen der Kinder privilegiert: Eine Schande für die Leiterin des

Bildungsressorts.
Diese untersuchte unselige Handlung wird den Tätern zugeschrieben und nicht der Gruppe.
Nichtsdestotrotz es ist offensichtlich, dass das von den Führern des Procés provozierte
Spannungsklima Nährboden für Hass, Straftaten und Konfrontation verursacht hat. Sie
werden auch durch das prinzipiell korrekte und friedliche Verhalten der Bevölkerung und der
Verfolger unterstützt. Aber die Ausnahmen mit Verhetzung in Schulen, auf den Strassen und
Aggressionen auf die Lokale der gegnerischen Parteien waren systematisch. Dieses zu verdecken oder leugnen führt zur Unterstützung.

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