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Ursprünglich auf Spanisch veröffentlicht: “Separatismo e ignorancia alemana”. Juergen B. Donges. El Mundo.
14 Apr. 2018
Als ich am Sonntagmorgen, dem 25. März, erfuhr, dass Carles Puigdemont von der deutschen Polizei verhaftet worden war, war ich erstaunt. Ich dachte, der abgesetzte Präsident der Generalidad Kataloniens habe bei seiner zweiten Flucht vor der spanischen Justiz das Risiko nicht einkalkuliert, welches er dabei einging. Denn obwohl er über den europäischen Haftbefehl informiert war, welcher vom Richter Llarena ausgestellt wurde, reiste er von Finnland nach Deutschland und dort ist der einschlägige rechtliche Rahmen des Falles sehr ähnlich, besonders hinsichtlich der verfassungsmässigen Ordnung und im Prinzip auch im Strafrecht.
Das deutsche Grundgesetz erlaubt unter keinen Umständen die Teilung des föderalistischen Staates (Art.79.3). Die territoriale Einheit des Landes ist unantastbar. Aus diesem Grunde hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2016 die Verfassungsbeschwerde der Bayernpartei (nationalistisch, ohne parlamentarische Repräsentation) abgelehnt, ein territoriales Referendum über die Abspaltung dieses Bundeslandes von der Bundesrepublik abzuhalten. Das Gleiche geschähe im Fall des Landes Sachsen-Anhalt, wo die AfD momentan die zweite Kraft im Landtag ist (hinter der CDU), aber bei zukünftigen Wahlsiegen Sesessionsziele formulieren könnte. Und seit kurzem steht beim Bundesamt für Verfassungsschutz die sogenannte Bewegung der Reichsbürger mit Nazi-Ideologie unter Beobachtung, weil sie den aktuellen deutschen Staat nicht anerkennen, fanatische Aktivisten sind und sich gewalttätig verhalten.
Mit alledem korrespondieren perfekt die in Spanien vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidungen über die Rechtswidrigkeit der zwei Gesetze der Trennung (September 2017) und die Beeinrufung eines Referendums am 1. Oktober. Ebenfalls war die einseitige Unabhängigkeitserklärung Kataloniens, welche im Parlament von Puigdemont ausgerufen und von den Abgeordneten der Unanhängigkeitsparteien Junts pel Si und CUP unterschrieben wurde, nicht vereinbar mit dem Rechtsstaat. Es war ein klarer Putsch gegen das rechtliche demokratische System, festgelegt durch die spanische Verfassung und die katalanischen Statuten. So etwas wie ein Unabhängigkeitsprozess würde in Deutschland nicht toleriert werden und die Bundesregierung wäre gemäß Artikel 37 Grundgesetz gezwungen einzugreifen. Dieser Artikel wiederum hatte die Autoren des spanischen Artikels 155 inspiriert. Es besteht somit rechtlich die höchste Übereinstimung in der Materie. Dies wurde vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bei der Bearbeitung des europäischen Haftbefehls einfach ignoriert.
Strafrechtlich erscheint die Analogie sehr stark bezüglich der Straftat der Rebellion, die Puigdemont ( wie auch anderen Anführern der Unabhängigkeit – auf der Flucht oder inhaftiert) von der spanischen Justiz angelastet wird. In Deutschland sprechen wir von Hochverrat gegen den Staat ( Artikel 81 des deutschen Strafgesetzbuches), was mit hohen Gefängnisstrafen geahndet wird. Ebenso wie Handlungen gegen die nationale Einheit (Artikel 92). Allerdings muss ein hoher Grad an Gewalt vorliegen, die den Staat erheblich schwächt. Dies ist ein unklarer Begriff, da die für diesen Fall zuständige Justizbehörde diese nach eigenen Kriterien definieren kann. Und die Schlussfolgerung mag sogar absurd sein,: wenn der Staat nicht nachgibt , wie im vorliegenden Fall,so ist die Annahme von Gewalt irrelevant. Und das ist geschehen: die Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein erkannte die Äquivalenz des spanischen Deliktes der Rebellion mit dem deutschen des Hochverrats an, während das OLG es in mit unnötiger Geschwindigkeit ablehnte.
Ich habe gewalttätige Handlungen während des Prozesses festgestellt, und sie geschehen weiterhin. Es ist allgemein bekannt, dass das Konzept der Gewalttätigkeit heute ein anderes ist als vor Jahren und es gibt unendlich viele Formen die täglich in Katalonien angewandt werden (Hetzkampagnen, Bedrohungen, moralische Belästigung, Verleumdung der Personen die anders denken, und nicht ausschliesslich in sozialen Netzwerken.) Wenn man Puigdemont in einem anderen deutschen Bundesland verhaftet hätte, einem südlicheren, hätte das OLG dort möglicherweise anders entschieden. In Deutschland liegt die Bearbeitung von Auslieferungen in regionaler Verantwortung, auch wenn die Anfrage von einem höheren Gericht des antragstellenden Landes ist, wie vorliegenden Fall.
Das andere Delikt im europäischen Haftbefehl, Veruntreuung von Staatsgeldern, könnte ebenfalls zu unterschiedliche Meinungen zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern führen, da die deutsche Rechtsprechung sehr doppeldeutig ist. Nicht einmal der grösste Skandal von unregelmässiger Finanzierung einer politischen Partei in Deutschland, der CDU, damals in Händen von Kanzler Kohl, hat strafrechtliche Folgen gehabt. Man sehe achte auf den Unterschied mit Spanien bei der strafrechtlicher Behandlung von Korruptionsfällen. Nach, alledem wage ich es nicht vorauszusagen, ob die Auslieferung Puigdemonts wegen dieses Deliktes erfolgen wird. Ich kenne die Mentalität und das Temperament der Menschen in Schleswig-Holstein (ich habe 20 Jahre in der Hauptstadt Kiel gelebt und gearbeitet). Der normale Bürger schaut meistens in Richtung Ostsee (Osten) und Nordsee (Westen) und was in der restlichen Welt geschieht, interessiert kaum. Die Richter dort könnten ebenfalls diese Eigenart haben.
Die Entscheidung des OLG war für die Verfassungsrechtler Spaniens sicher ein Schlag ins Kontor. Aber in Deutschland wurde sie wohlwollend aufgenommen. Die öffentlichen Erklärungen der Justizministerin Katarina Barley, sie sei zufrieden über die Freiheit auf Bewährung von Puigdemont und rechne mit der Möglichkeit, dass er nicht ausgeliefert würde und damit frei in einem freien Land bleiben könne, sind nicht akzeptabel. Es bedeutet eine politische Einmischung in gerichtliche Angelegenheiten und widerspricht dem fundamentalen Prinzip der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat. Es ist ausserdem Unsinn zu unterstellen, dass Spanien kein freies Land wäre. Das Gleiche kann man von deutschen Abgeordneten dritter Reihe sagen, die mit ähnlichen Erklärungen eine Schlagzeile und ein Foto in Presse und Fernsehen bekamen. Der Sprecher der Bundesregierung hat die Ministerin zurückgepfiffen, und ich glaube, diese sie hat sich bei ihrem spanischen Amtskollegen entschuldigt, aber mir bleibt als deutscher Staatsbürger und Europäer ein bitterer Beigeschmack zurück. Wenn die Politiker die Basis der europäischen Haftbefehle, die nämlich das gegenseitige Vertrauen zwischen den nationalen Gerichten, aufweichen, verliert das Schengen-Abkommen als eines der Säulen der europäischen Freiheiten seinen Sinn.
In gewisser Hinsicht ist das Verhalten der Ministerin und einiger Abgeordneter bezüglich der Wahrnehmung des katalanischen Problems das gleiche wie das eines grossen Teiles der deutschen Bevölkerung. Unsere Presse, mit wenigen Ausnahmen, hat das Narrativ der Unabhängigskeitsvertreter verbreitet: in Spanien liebe man die Katalanen nicht, sie würden steuerlich ausgebeutet, sie wären der politisierten und von der Regierung abhängigen Justiz ausgesetzt, die Regierung wolle keine Dialoge mit ihnen führen, und viele Beschwerden mehr. Viele Deutsche, auch angesehene Interlektuelle, glauben das. Fast alle deutschen Presse-, Radio- und Fernsehkorrespondenten in Spanien haben diese Schilderungen gekauft, ebenso wie sie alle Lügen und Geschichtsklitterungen geschluckt haben; man annehmen, dass sie keine diesbezügliche spanische Presse lesen. Man muss zugeben, dass die Propaganda der Unabhängigkeitsbewegung sehr wirkungsvoll war und weiterhin auch ist. Und man sollte die spanische Regierung fragen, warum sie keine streng begründete Kommunikationspolitik auf internationaler Ebene und in Katalonien betreibt, um der schädlichen Propaganda entgegenzuwirken.